Garantie

Anschrift Nautilus Wassersysteme GmbH & Co. KG - Heinrich-Hertz-Straße 28 - 07552 Gera

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Garantie

Garantiebedingungen Stand 26.05.2025

1.Allgemeine Bestimmungen

    1.1. Die Garantiebedingungen gelten nur gegenüber dem Erwerber (Erstkunde) des jeweiligen Produkts, der es für den eigenen Gebrauch erworben und erstmalig eingebaut hat und soweit der Erwerber das Produkt selbst weiterverkauft für dessen direkten Kunden. Im Übrigen können Ansprüche aus dieser Garantie nicht auf Dritte übertragen werden. Diese Garantiebedingungen gelten daher nicht zugunsten von weiteren Zwischenhändlern oder sonstigen Wiederverkäufern.

    2. Garantieschutz

    2.1. Der Garantiegeber garantiert, dass das Produkt den Herstellerspezifikationen entspricht und frei von Materialfehlern ist. Maßgeblich ist hierbei der allgemein verfügbare Stand der Technik zum Herstellungszeitpunkt. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

    2.2. Unwesentliche Fehler oder Abweichungen in der Beschaffenheit des Produkts, die für den Wert und den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts unerheblich sind oder das Aussehen des Produkts nur unerheblich beeinträchtigen, z.B. leichte optische Beeinträchtigungen oder Verfärbungen oder sonstige Veränderung, die nach der Lieferung des Produkts an den Endkunden auftreten, sind kein Garantiefall.

    2.3. Diese Garantiezeit beginnt ab Erwerbsdatum des Erstkunden. Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.

    2.4. Der räumliche Geltungsbereich der Garantie erstreckt sich auf das Land der Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union.

    2.5. Die Garantieurkunde erhalten Sie mit der Lieferung der Ware.

    3. Garantievoraussetzungen

    Voraussetzung für Leistungen aus diesem Garantiebedingungen ist, dass:

    – das Produkt entsprechend den allgemein gültigen Regeln der Technik, insbesondere den Herstellervorschriften zum Einbau in der zum Zeitpunkt des Erwerbs aktuellen Fassung eingebaut wurde; die Einhaltung der Einbauanleitung ist zwingend erforderlich;

    – der Service und Wartung bei Kleinkläranlagen nur direkt von einem vom Hersteller oder einem von diesem autorisierten Servicepartner oder Wartungsunternehmen durchgeführt wird;

    – keinerlei Eingriffe oder Veränderungen an dem Produkt vorgenommen wurden, insbesondere durch Verwendung von Fremdteilen, fremden Zubehör, Hilfsmitteln oder Anbauteilen;

    – ein etwaiger Schaden dem Garantiegeber unverzüglich, spätestens mit einer Frist von 14 Tagen, nach dem er erkannt wurde bzw. hätte er kannte werden können, schriftlich, per E-Mail oder Telefax unter Vorlage der Garantie-Urkunde sowie des Kaufvertrages bzw. eines Rechnungsnachweises mitgeteilt wurde;

    – der Kunde, den vom Garantiegeber übersandten Reklamationsbogen vollständig ausgefüllt an den Garantiegeber zurückgesandt hat;

    – der Garantiegeber vor Beginn von Reparaturarbeiten Gelegenheit zur Besichtigung und Untersuchung des Schadens erhalten und dem Kunde seine Freigabe erteilt hat; das Produkt, für welches der Schaden geltend gemacht wird, darf nicht vor Besichtigung durch den Garantiegeber oder seine Freigabe verändert, bewegt, ausgebaut oder entsorgt werden, es sei denn es besteht eine akute Gefahr für Leib und Leben bzw. hohe Sachwerte z.B. Gebäude. Der Kunde hat für die Absicherung der Schadenstelle für Leib und Leben zu sorgen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, die eine Schadenserweiterung verhindern.

    Der Garantieanspruch erstreckt sich nicht auf:

    • Einzel- und Zubehörteile, auch wenn diese im Paketpreis enthalten sind.
    • geringe optische Mängel, wie oberflächliche Kratzer, Riefen, Einkerbungen oder Witterungsspuren, wie sie bei den gelieferten Produkten durch Transport oder Lagerung üblicherweise vorkommen können, soweit diese die Dichtigkeit, Funktion und Langlebigkeit des Produkts nicht beeinträchtigen;
    • Maßabweichungen, Verformungen des Materials bis zu einer Toleranz von 6 %, soweit die Funktionsfähigkeit des Produkts nicht beeinträchtigt ist;
    • normale Abnutzung;
    • unsachgemäßen Einbau und unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße Reparatur, Modifikation des Produkts;
    • Schäden aufgrund fehlender Wartung und höherer Gewalt, wie z.B. durch unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, extreme Temperaturen, Frost, Erdbeben oder Überschwemmungen sowie Brand oder Explosion;
    • Ausstellungsprodukte, B-Ware

    4. Garantieleistungen

    4.1. Im Falle der berechtigten Inanspruchnahme der Garantie leisten wir kostenfrei nach unserer Wahl Reparatur oder Materialersatz oder Lieferung eines gleichwertigen Produktes.

    4.2. Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Kunde das Produkt nach Feststellung des Schadens verändert, bewegt, ausgebaut oder entsorgt, bevor der Garantiegeber die Möglichkeit erhalten hat das Produkt zu besichtigen und noch keine Freigabe nach Ziffer 3 erteilt hat.

    4.3. Darüberhinausgehende Ansprüche, wie Kostenersatz für Ausbau- und Einbaukosten sowie Mangelfolgekosten bestehen nicht. Alle im Rahmen der Garantie entstehenden Transport- und Versandkosten obliegen dem Kunden. Der freie Zugang zum Produkt muss durch den Kunden hergestellt werden. Ausgebaute Teile, die der Garantiegeber zurücknimmt, gehen in sein Eigentum über. Die Ansprüche der gesetzlichen Gewährleistung werden dadurch nicht eingeschränkt.

    4.4. Diese Material-Garantie unterliegt dem deutschen Recht.

    4.5. Gerichtsstand ist Gera.

    Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an uns als Garantiegeber.